Wir sind 100% transparent.
Die Nutzung unserer Website und die Prüfung Ihrer Ansprüche erfolgen kostenlos und ganz unverbindlich.
Wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht durchführen kann (z.B. wegen dem Corona-Virus) oder Sie ein unbenutztes Ticket umtauschen möchten, berechnen wir bei Arbeit auf Provisionsbasis 30% plus 19% MwSt - also insgesamt 35,70% der Gesamtsumme.
Hierbei ist zu beachten, dass Sie im Fall einer Stornierung durch die Airline den gesamten Kaufpreis des Tickets zurückerhalten. Wenn Sie einen Flug gebucht und diesen anschließend doch nicht angetreten bzw. im Vorfeld storniert oder gekündigt haben, gibt es nach deutschem Recht häufig leider nur die ungenutzten Steuern und Gebühren zurück - das hängt dann von den Konditionen des Tickets ab.
Bei einem Ticketpreis von 300 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 107,10 Euro. Sie erhalten 192,90 Euro ausgezahlt.
Bei einem Ticketpreis von 600 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 214,20 Euro. Sie erhalten 385,80 Euro ausgezahlt.
Bei einem Ticketpreis von 1000 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 357,00 Euro. Sie erhalten 643,00 Euro ausgezahlt.
Wir werden nur bezahlt wenn wir eine Zahlung von der Fluggesellschaft erhalten.Wenn Sie uns Ihre Forderung verkaufen möchten, machen wir Ihnen ein Angebot basierend auf dem Insolvenzrisiko der Airline, der Zeitdauer der Rückforderung und der Verlässlichkeit des Gerichtssystems im Zielland. Kurz gesagt erhalten Sie ein besseres Angebot für Tickets der Lufthansa als für Tickets von kleinen Billigairlines.
Wir versuchen, mindestens 50% des Betrages anzubieten - das ist aus unserer Sicht fair und wirtschaftlich für uns tragbar. Denn Sie können Ihr Geld in jedem Fall behalten, das Risiko liegt komplett bei uns.
Wenn wir für Sie eine Entschädigung laut EU-Verordnung 261/04 bei Verspätungen, Ausfällen oder sonstigen Flugunregelmäßigkeiten durchsetzen sollen, berechnen wir bei Arbeit auf Provisionsbasis 28% plus 19% MwSt - also insgesamt 33,32% der Gesamtsumme.
Für eine Entschädigungszahlung von 250 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 83,30 Euro. Sie erhalten 166,70 Euro ausgezahlt.
Für eine Entschädigungszahlung von 400 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 133,28 Euro. Sie erhalten 266,72 Euro ausgezahlt.
Für eine Entschädigungszahlung von 600 Euro beträgt unsere Erfolgsgebühr inkl. Steuern 199,92 Euro. Sie erhalten 400,08 Euro ausgezahlt.
Wir werden nur bezahlt wenn wir eine Zahlung von der Fluggesellschaft erhalten.Wenn Sie uns Ihre Forderung verkaufen möchten, erhalten Sie von uns eine einmalige Zahlung von bis zu 400,00 Euro für die Übergabe der Ansprüche des verspäteten oder ausgefallenen Fluges.
Entschädigungsansprüche können in Europa bis zu 3 Jahre nach dem geplanten Flugdatum gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Die Erstprüfung dauert ca. 2 bis 10 Minuten. Sie können Schritt für Schritt Ihren Entschädigungsanspruch angeben und im Anschluss ein Benutzerkonto anlegen. Unser Team kontaktiert Sie danach per E-Mail mit der Auswertung und sendet weitere Unterlagen, z. B. eine Abtretungserklärung. Wenn wir Ihnen die Forderung abkaufen, haben Sie nach 24 Stunden das Geld auf dem Konto. Sollten wir auf Provisionsbasis für Sie tätig werden, kann das Verfahren 3-6 Monate dauern.
Die Dokumente werden von uns zur Legitimation vor Gericht benötigt. Auch die Fluggesellschaften bestehen häufig auf der Vorlage dieser Unterlagen.
Wir arbeiten für Kunden weltweit, denn die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU unterwegs sind oder in der EU starten. Die einzige Einschränkung gilt bei allen in der EU landenden Flügen aus Drittstaaten. Hier muss die Voraussetzung gegeben sein, dass die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat. Für alle Flüge, die in der EU starten ist die Verordnung bei Flugverspätung oder Flugausfall immer anwendbar - der Sitz der verantwortlichen Fluggesellschaft spielt keine Rolle.
Bei uns können Sie online und in wenigen Schritten eine Entschädigung bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung anfordern. Die Antragsstellung selbst dauert lediglich ein paar Minuten und besteht aus folgenden kurzen Schritten:
Sobald Ihr Antrag aufgenommen wurde, erhalten Sie von uns per E-Mail weitere Unterlagen. Diese benötigen wir zur Legitimation unserer Beauftragung vor Gericht und gegenüber den Fluggesellschaften.
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine einmalige Zahlung oder weitere Informationen.
Der Entschädigungsprozess basiert auf den rechtlichen Grundlagen der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004).
Die Entschädigungssumme liegt in der Regel zwischen 250 und 600 Euro. Die Höhe des Betrages hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei einer Strecke unter 1.500 km steht dem Fluggast eine Entschädigung von 250 Euro zu. Für eine Flugverspätung bei einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km muss die Fluggesellschaft 400 Euro erstatten. Bei einer Länge von 3.500 km oder darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungssumme von 600 Euro. Für all diese Fälle gilt, dass die Flugverspätung mindestens drei Stunden betragen muss.
Die Regelung für Erstattungen beim Umtausch des Tickets oder Ausfall mit Vorwarnung ist rechtlich anders strukturiert. Lässt die Airline den Flug ausfallen, erhalten Sie den gesamten Ticketpreis zurück.
Nein, die von uns verschickten Unterlagen reichen zur Legitimation unsererseits. Ihre weitere Mitarbeit oder gar Anwesenheit vor Gericht ist normalerweise nicht nötig.
Ja, denn Sie können jederzeit die Airline selber mit einem formlosen Schreiben postalisch, per Fax oder E-Mail anschreiben. In manchen Fällen zeigt sich die Airline dann eventuell kulant und zahlt.
Nein, Fluggesellschaften müssen Entschädigungszahlungen leisten und haben kein Interesse an weiteren Auseinandersetzungen. Persönliche Nachteile sind nicht zu befürchten, da der Wettbewerb der Fluggesellschaften hart ist und diese Sie gerne als Kunden halten möchten.
Sie müssen nichts tun, außer den Entschädigungsanspruch einzutragen. Danach schicken wir Ihnen weitere Unterlagen per E-Mail, deren Bearbeitung Sie wahrscheinlich weniger als 5 Minuten kosten wird. Damit ist Ihre Arbeit abgeschlossen.
Selbstverständlich. Die Regelungen gelten für alle Reisenden, auch für Passagiere, die außerhalb der EU wohnen.
Wir unterstützen Sie in jedem Fall. Wir sind bereit, auch ungewöhnliche Lösungen zu finden, um unsere Kunden glücklich zu machen. Wenn nötig, schicken wir einen Kurier mit einem Strauß Blumen und Ihrer Entschädigungszahlung zu Ihnen.
Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite, alternativ klicken Sie auf diesen Link Kontakt
Eine Voraussetzung für einen Schadensersatz bei Flugverspätung ist, dass der Passagier 45 Minuten vor dem geplanten Flug am Flughafen beim Check-In gewesen ist. Nur dann hat der Passagier den Anspruch auf Entschädigungszahlung der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine weitere Bedingung ist die Verantwortlichkeit der Airline für die Flugverspätung (zum Beispiel bei technischen Defekten). Zudem muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet gewesen sein.
Ist die Flugverspätung durch Nichtverschuldung der Fluggesellschaft bedingt und auf andere Faktoren wie zum Beispiel einen Streik oder das Wetter zurückzuführen, so sind die Airlines von der Zahlung einer Entschädigungszahlung befreit. Die Fluggesellschaft kann jedoch auch dann unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, zum Beispiel wenn sie nicht ausreichend auf Wintereinbrüche vorbereitet war.
Fluggäste haben allerdings in jedem Fall einen Anspruch auf Versorgungsleistungen: Zu diesen Leistungen zählen Getränke, Essen, kostenlose Telefonate und in Notfällen auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Dies gilt bei Flugstrecken bis zu 1.500 Kilometer bereits ab zwei Stunden Startverzögerung. Außerdem hat der Passagier das Recht, bei einer Verspätung ab fünf Stunden ganz von seinem Flug zurückzutreten. Er erhält dann eine Rückerstattung der Kosten für das Flugticket oder kann eine alternative Beförderung an den Zielort oder den Ausgangspunkt der Reise verlangen.
Die Fluggastrechteverordnung wurde 2004 von dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet und trat am 17. Februar 2005 in Kraft. In den letzten Jahre wurde diese Verordnung mehrfach gestärkt: Im Februar 2013 legte der Europäische Gerichtshof fest, dass Reisende auch ein Anrecht auf Entschädigungszahlung haben, wenn Sie wegen eines verspäteten Zubringerfluges Ihren Anschlussflug verpasst haben. Im März 2013 wurden weitere Verbesserungen der Fluggastrechte mit dem Ziel eine bessere Anwendung der Fluggastrechte zu garantieren: Es sollen zum einen gesetzliche Grauzonen beseitigt und zum anderen die Fluggesellschaft dazu verpflichtet werden, Fluggäste so schnell wie möglich über die Umstände zu informieren, die zu Unregelmäßigkeiten im Flugablauf führen.
Fluggesellschaften zahlen nur ungern Erstattungen und Entschädigungen aus. Wir helfen Ihnen, schnell und einfach Ihr Geld zu erhalten.