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Viele glauben, dass nur privat Reisende bei Minderleistung Anspruch auf Entschädigung durch die Airline haben; berufliche Reisen seien ausgeschlossen. Tatsächlich ist es aber so, dass die Entschädigung als Ersatz für die verlorene Lebenszeit bezahlt wird. Das Geld steht immer dem Reisenden zu. Und nicht dem, der das Ticket zahlt, außer es wurde vertraglich anders mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Im Flugverkehrsrecht der EU gibt es klare Regelungen, welcher Anspruch auf Entschädigung in welchem Verspätungsfall entsteht. Privatreisenden auf Urlaubsflügen und bei Verwandtschaftsbesuchen stehen die Rückerstattungen genauso zu wie jedem Geschäftsreisenden.
Die EU Fluggastrechteverordnung schützt Sie als Passagier ab einer Verspätung von 3 Stunden. Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung bzw. Erstattung ist jedoch die Flugdistanz (berechnet nach der Großkreismethode):
• Bei Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu.
• Zwischen 1.500 km und 3.500 km schuldet Ihnen die Airline eine Entschädigung von 400 €.
• Bei Langstrecken ab 3.500 km erhalten Sie 600 € Entschädigung.
Auch wenn Sie mit den Reisekosten als fester und notwendiger Kostenstelle kalkulieren, bringt Ihnen jede Rückzahlung schon wieder anteilig die folgenden Aufwendungen zurück.
Geschäftsreisende sind bevorzugte Kunden der Fluggesellschaften. Je konsequenter Vielflieger ihren Anspruch auf Entschädigung durchsetzen, desto mehr werden sich die Airlines um pünktliche Flugzeiten bemühen.
Zeit ist Geld und Verspätungen kosten Geschäftsreisende und deren Arbeitgeber wertvolle Arbeitszeit. Mildern Sie mit Ihrem Anspruch auf Entschädigung die Kosten.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung auf The Flight-Refund GmbH übertragen, erhalten Sie Ihren Ausgleich innerhalb von 48 Stunden. Sie haben keinen Mehraufwand und müssen rechtlich nichts unternehmen.
Oft werden bei Flugverspätungen erhöhte Spesen fällig, um beispielsweise andere Verkehrsmittel, Zusatzübernachtungen oder erweiterten Verzehr zu finanzieren. Rückzahlungen füllen die Spesenkasse schnell wieder auf.
Ihr Anspruch auf Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Viele Airlines versuchen, durch Verschleppung und Zermürbung um ihre Zahlungspflicht zu kommen. Bei www.flug-erstattung.de gehen Sie diesen Geschäftstaktiken aus dem Weg.
Wenn Airlines der Rückerstattung zustimmen, werden oft Verrechnungsmodelle mit kommenden Buchungen angeboten. Hiervon profitiert ihr Arbeitgeber, weil er ihren nächsten Flug praktisch geschenkt bekommt. Durch eine Erstattung haben aber Sie als Arbeitnehmer etwas von der langen Reise.
Geschäftsreisende sind meist in engen Zeitfenstern unterwegs. Neben dem praktischen Stress werden sie auch aus finanziellen Gründen immer unzufriedener damit werden, viel zu reisen. Die Entschädigung hilft da, die Vielflieger aufzuheitern.