Flugverspätung Entschädigung einfach erhalten? Ihre Rechte jetzt kennen.

Entschädigung bei Flugverspätung

Bild: Bild: Ruslan Grumble/shutterstock.com


Wer in der EU fliegt, steht unter dem Schutz der EU Fluggastrechteverordnung. Ansprüche auf Versorgungsleistungen entstehen schon ab zwei Stunden Flugverspätung. Ab drei Stunden kommt eine finanzielle Entschädigung hinzu. Die Airline muss Ihnen dann bis zu 600€ zahlen. Die Voraussetzung: Die Airline ist für die Verspätung verantwortlich.


Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung

Die EU Fluggastrechteverordnung schützt Sie als Passagier ab einer Verspätung von 3 Stunden. Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung bzw. Erstattung ist jedoch die Flugdistanz (berechnet nach der Großkreismethode):

• Bei Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu.
• Zwischen 1.500 km und 3.500 km schuldet Ihnen die Airline eine Entschädigung von 400 €.
• Bei Langstrecken ab 3.500 km erhalten Sie 600 € Entschädigung.

250, 400 oder 600 Euro Erstattung nach EU-Verordnung 261 für Flugverspätung oder Flugausfall


Wie wird die Verspätung berechnet?

Die Verspätung wird immer nach der Ankunftszeit bestimmt, nicht nach der Abflugzeit. Wann genau gilt das Flugzeug als gelandet? Nach Ansicht der Richter des europäischen Gerichtshofs ist die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges der Zeitpunkt, zu welchem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird. (Urteil vom 04.09.2014, Az. C-452/13).


Wie beantrage ich die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Zunächst gilt es zu klären, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das ist für Laien oft schwer herauszufinden. Sie haben keinen Zugriff auf Flugdatenbanken oder vergleichbare Verspätungsfälle. Zudem fehlt Ihnen die Rechtsexpertise, um die EU Fluggastechte-Verordnung auf Ihren Fall anzuwenden. Daher haben wir uns als Fluggastrechte-Portal darauf spezialisiert, Ihnen zu helfen. Unser Team aus Experten analysiert Ihren Fall und informiert Sie innerhalb von 24 Stunden. Dieser Service ist komplett kostenlos.


Wenn unsere Prüfung ergibt, dass Sie anspruchsberechtigt sind, machen wir Ihnen ein Angebot zur Übernahme des Falls. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir kennen die Methoden und Tricks der Airlines, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken. Wir erwirken Ihre Entschädigung, wenn nötig vor Gericht. Hier haben wir eine Erfolgsquote von 98%.


Warum kann ich meine Ansprüche nicht eigenständig durchsetzen?

Viele Airlines kommen ihrer Pflicht Entschädigungen zu zahlen nicht nach. Passagiere, die die Airline kontaktieren, werden vertröstet oder ignoriert. Oft kommt es vor, dass ihnen Gutscheine angeboten werden, die in naher Zukunft ablaufen und deren Wert weit unter dem liegt, was dem Passagier eigentlich zusteht. Im Tausch gegen diesen Gutschein müssen sie eine Verzichtserklärung unterschreiben, in der sie die Airline von jedweden Ansprüchen freistellen. Die Fluggesellschaften setzen auf das Unwissen der Passagiere und weisen gültige Ansprüche zurück in der Erwartung, dass nur die wenigsten Klage einreichen. Frustriert und genervt geben die meisten auf. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht gegenüber der Airline.


Wir ersparen Ihnen den Papierkrieg mit der Fluggesellschaft und übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie. Falls nötig zögern wir nicht, vor Gericht zu gehen. Hierbei übernehmen wir das Kostenrisiko: wir übernehmen sämtliche Kosten; im Erfolgsfall erhalten wir 22% Erfolgsprovision (zzgl. Umsatzsteuer). Sie sind also geschützt vor unnötigen Kosten. Bereiten Sie dem Ärger über Ihre Flugverspätung ein Ende - nutzen Sie unseren Service und unser Wissen, um zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu gelangen.


Tipp: So verbessern Sie Ihre Erfolgschancen

  • Lassen Sie sich die Verspätung schriftlich bestätigen. Am besten mit Namen und der Unterschrift des Airline-Mitarbeiters, Uhrzeit, Datum, Ort und Verspätungsgrund. Oft haben die Mitarbeiter hierfür Vordrucke.
  • Tauschen Sie mit anderen Reisenden Kontaktdaten aus und bleiben Sie in Kontakt über den Kenntnisstand bezüglich Verspätungsgrund und Reaktion der Airline.
  • Machen Sie Fotos und bewahren Sie sämtliche Quittungen und Belege auf.

  • Entschädigung auch für Dienstreisende und Beamte

    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Entschädigungen auf Dienstreisen dem Arbeitgeber zustehen. Das stimmt nicht. Das EU Fluggastrecht ist ein persönliches Recht. Es steht demjenigen zu, der unter einer Flugverspätung leiden musste und nicht dem, der das Ticket bezahlt hat. Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich hierbei um Angestellte eines Unternehmens oder um Mitarbeiter im öffentlichen Dienst handelt.


    Verspätung durch verpassten Anschlussflug

    Ihre Reise startet in Hamburg. Von dort fliegen Sie nach Frankfurt, um einen Langstreckenflug nach Chicago anzutreten. Beide Flüge haben die gleiche Buchungsnummer, weil sie von Ihnen zusammenhängend gebucht wurden. Das ist wichtig, da die Fluggesellschaft dann für den reibungslose Ablauf verantwortlich ist.


    In Hamburg verzögert sich der Abflug um fast 2 Stunden, weil die Crew nicht vollständig ist und Sie verpassen daher den Anschlussflug. Obwohl die Airline Ihnen ein neues Ticket ausstellt und Sie einen Alternativflug antreten, kommen Sie über fünf Stunden später, als geplant in Chicago an.


    Diese fünf Stunden Verspätung sind ausschlaggebend – und nicht die knappen zwei Stunden Verspätung des ersten Fluges. Von uns erhalten Sie in einem solchen Fall über 400€ ausgezahlt. Wir führen jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und erstreiten Ihre Entschädigung wenn nötig vor Gericht.


    Wäre Ihre Reise von Beginn an nur bis Frankfurt gegangen, stünde Ihnen leider keine Entschädigung zu, da der Flug keine 3 Stunden Verspätung hatte.


    Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

    Ist die Airline nicht für die Verspätung verantwortlich, dann muss sie gemäß Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigung zahlen. Das ist bei so genannten außergewöhnlichen Umständen der Fall. Dazu zählen Unwetter, Streiks, Sperrungen des Flughafens oder Luftraums, Vögel im Triebwerk und politische Instabilität / unvermeidbare Sicherheitsrisiken.


    Ausnahme: Die Airline hätte das Problem verhindern können. Wenn die Airline zum Beispiel bei Wintereinbruch nicht starten kann, da zu wenig Enteisungsmittel vorrätig ist, so hätte dies verhindert werden können und ist somit Schuld der Airline. Wenn andere Airlines planmäßig starten konnten, sind die Erfolgschancen hier besonders hoch. Des weiteren kommt es vor, dass manche Airlines die außergewöhnlichen Umstände unbegründet vorschieben. Sie hoffen darauf, dass man sich davon abschrecken lässt und keine weiteren Schritte einleitet. Lassen Sie den Fall von uns prüfen, wir können Ihnen sagen ob die Airline Sie zurecht zurückweist oder nicht.


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