Flugzeitenänderung: Ab wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigung bei Flugzeitenänderung

Bild 1: TravnikovStudio Bild 2: G Tipene /shutterstock.com


Besonders Vielflieger und Geschäftsreisende bekommen die Willkür der Airlines häufig zu spüren. Kurz vor Abflug erhalten sie eine E-Mail mit der Information über die Flugzeitenänderung. In diesem Fall ist die Mitteilung definitiv zu spät erfolgt. Kommen Passagiere mehr als 3 Stunden verspätet am Zielort an, steht Ihnen eine Entschädigung laut EU Fluggastrechteverordnung zu.


Wie sieht es jedoch bei einer früheren Flugzeitenänderung aus?


Die EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schreibt auch hier klare Regeln vor. Maßgeblich für Ihr Recht auf Entschädigung ist der Zeitpunkt, an dem Sie von der Flugzeitenänderung erfahren, sowie die verspätete oder verfrühte Ankunft (in Stunden) am endgültigen Zielort.


Tipp: Bei Umsteigeverbindungen ist das endgültige Ziel Ihrer Reise der Flughafen, den Sie als letztes erreichen.


Sollte sich ein Zubringerflug um weniger als 3 Stunden verspäten und Sie verpassen aufgrund der Flugverspätung den Flug zum endgültigen Ziel, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Bietet die Fluggesellschaft einen Alternativflug an und bringt Sie mit weniger als 2 Stunden (bei einer Strecke bis 1500 km) ans endgültige Reiseziel, halbiert sich Ihre Ausgleichszahlung.


Was Sie wissen sollten:


Informiert die Fluggesellschaft Sie in einem Zeitraum zwischen 0 und 7 Tagen vor Abflug über die Flugzeitenänderung besteht Anspruch, wenn:

  • Ankunft mehr als 2 Stunden später als geplant
  • Abflug nicht mehr als eine Stunde früher als geplant

Informiert die Fluggesellschaft Sie in einem Zeitraum zwischen 8 und 14 Tagen vor Abflug über die Flugzeitenänderung besteht Anspruch, wenn:

  • Ankunft mehr als 4 Stunden später als geplant
  • Abflug nicht mehr als 2 Stunden früher als geplant

Ein Beispiel für Flugzeitenänderung: Vorverlegung


Ihr Urlaub steht kurz bevor und Sie haben bei der Buchung extra darauf geachtet, dass Ihr Flug nicht zu früh am Morgen abhebt, da Sie die Anfahrt zum Flughafen mit der Bahn planen.


4 Tage vor Abflug teilt die Fluggesellschaft Ihnen mit, dass Ihr Flug von 9 Uhr auf 6 Uhr verschoben wurde. Um diese Uhrzeit finden Sie leider keine Möglichkeit, mit der Bahn zum Flughafen zu kommen und müssen unweigerlich eine alternative Anreise organisieren.


Da diese Flugzeitenänderung zu kurzfristig (nur 4 Tage vor Abflug) mitgeteilt wurde und Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.


Ein Beispiel für Flugzeitenänderung: Verspäteter Abflug


Es kann aber auch sein, dass Sie Ihren Flug extra früh gewählt haben, damit Sie den ersten Urlaubstag sofort am Strand verbringen können. Die Fluggesellschaft verlegt den Flug 6 Tage vor Reisebeginn nun auf den späten Nachmittag. Sobald Sie 2 Stunden später als gebucht am Zielort ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.


Anspruch in 2 Minuten prüfen:

Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht


Alle Artikel

Weiterlesen