Flugverspätung oder Flugausfall wegen Unwetter

Flug bei Unwetter

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Unwetter und schlechte Wetterbedingungen sind einer der Hauptgründe für Flugverspätungen und Flugausfälle. Welche Rechte Reisende in diesem Fall haben, regelt die EU Fluggastrechteverordnung.

Entschädigungsansprüche bei Unwetter

Grundlegend besteht bei einem wetterbedingten Flugausfall oder einer Flugverspätung kein Anspruch auf Entschädigung durch die Airline. Laut dem Europäischen Parlament fallen Unwetter nämlich in die Kategorie der außergewöhnlichen Umstände und liegen damit außerhalb des Verschuldens der Airline. Wenn etwa das Rollfeld gesperrt ist, kann man der Airline die Verspätung nicht vorwerfen. Diese muss allerdings nachweisen können, dass sie alle Maßnahmen ergriffen hat, um der Verspätung oder Flugannullierung entgegen zu wirken. Wenn es beispielsweise friert und die Airline annulliert Ihren Flug, da sie nicht genug Enteisungsmittel vorrätig hat, ist dies Grund genug für einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600,00 Euro.

Achtung: Wir erleben häufig, dass Airlines fälschlicherweise schlechtes Wetter als Grund angeben, um eine Entschädigungszahlung zu umgehen. Lassen Sie sich hiervon nicht einschüchtern, oft besteht trotzdem ein Anspruch. Prüfen Sie hier direkt ihren Fall:


250, 400 oder 600 Euro Erstattung nach EU-Verordnung 261 für Flugverspätung oder Flugausfall


Anspruch auf Versorgungsleistungen

Bitte beachten Sie, dass Passagierrechte, wie eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises auch im Fall von außergewöhnlichen Umständen gelten. Diese Recht gelten ab einer Wartezeit von

  • 2 Stunden bei einer Flugdistanz unter 1.500 km
  • 3 Stunden bei einer Flugdistanz von 1.500 bis 3.500 km
  • 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Flugdistanz

Dann stehen Ihnen folgende Leistungen durch die Airline zu:

  • Snacks und Getränke - meistens erhalten Sie einen Gutschein
  • 2 Telefongespräche oder Emails
  • Hotelübernachtung inklusive Taxifahrt vom und zum Flughafen, sollte die Wartezeit über Nacht dauern

Flug bei Unwetter – Das gibt es zu beachten

Es fängt mit der Buchung an. Sollten Sie eine Reisekette buchen, etwa von Stuttgart über Frankfurt nach Dubai, empfiehlt es sich, einen Puffer einzubauen. Wenn Sie nur 30 Minuten zum Umsteigen einplanen, kann es Ihnen schnell passieren, dass Sie den Anschlussflieger verpassen. Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Puffer ein, im Idealfall 90-120 Minuten. Sollten Sie Ihren Anschlussflieger nämlich wetterbedingt verpassen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.


Nächster Punkt ist die Anfahrt: Bei starken Gewittern und Schneestürmen sind Autobahnen oft gesperrt. Damit ist die Anreise mit dem Auto oder dem Flughafentransfer-Shuttle höchstens über geräumte Landstraßen möglich. Was den öffentlichen Nahverkehr betrifft ist der Zug bei Unwetter noch die beste Wahl. Bei zu großer Ungewissheit kann es sich lohnen, am Vortag der Abreise in der Nähe des Flughafens in einem Hotel zu übernachten. Wenn Sie nämlich wetterbedingt zu spät am Gate sind, kann es sein, dass der Flieger ohne Sie abhebt. In diesem Fall bestünde auch kein Anspruch auf Erstattung, da Ihr eigener Fehler zu der Nichtbeförderung geführt hat.


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