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Unwetter und schlechte Wetterbedingungen sind einer der Hauptgründe für Flugverspätungen und Flugausfälle. Welche Rechte Reisende in diesem Fall haben, regelt die EU Fluggastrechteverordnung.
Grundlegend besteht bei einem wetterbedingten Flugausfall oder einer Flugverspätung kein Anspruch auf Entschädigung durch die Airline. Laut dem Europäischen Parlament fallen Unwetter nämlich in die Kategorie der außergewöhnlichen Umstände und liegen damit außerhalb des Verschuldens der Airline. Wenn etwa das Rollfeld gesperrt ist, kann man der Airline die Verspätung nicht vorwerfen. Diese muss allerdings nachweisen können, dass sie alle Maßnahmen ergriffen hat, um der Verspätung oder Flugannullierung entgegen zu wirken. Wenn es beispielsweise friert und die Airline annulliert Ihren Flug, da sie nicht genug Enteisungsmittel vorrätig hat, ist dies Grund genug für einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600,00 Euro.
Achtung: Wir erleben häufig, dass Airlines fälschlicherweise schlechtes Wetter als Grund angeben, um eine Entschädigungszahlung zu umgehen. Lassen Sie sich hiervon nicht einschüchtern, oft besteht trotzdem ein Anspruch. Prüfen Sie hier direkt ihren Fall:
Bitte beachten Sie, dass Passagierrechte, wie eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises auch im Fall von außergewöhnlichen Umständen gelten. Diese Recht gelten ab einer Wartezeit von
Dann stehen Ihnen folgende Leistungen durch die Airline zu:
Es fängt mit der Buchung an. Sollten Sie eine Reisekette buchen, etwa von Stuttgart über Frankfurt nach Dubai, empfiehlt es sich, einen Puffer einzubauen. Wenn Sie nur 30 Minuten zum Umsteigen einplanen, kann es Ihnen schnell passieren, dass Sie den Anschlussflieger verpassen. Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Puffer ein, im Idealfall 90-120 Minuten. Sollten Sie Ihren Anschlussflieger nämlich wetterbedingt verpassen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Nächster Punkt ist die Anfahrt: Bei starken Gewittern und Schneestürmen sind Autobahnen oft gesperrt. Damit ist die Anreise mit dem Auto oder dem Flughafentransfer-Shuttle höchstens über geräumte Landstraßen möglich. Was den öffentlichen Nahverkehr betrifft ist der Zug bei Unwetter noch die beste Wahl. Bei zu großer Ungewissheit kann es sich lohnen, am Vortag der Abreise in der Nähe des Flughafens in einem Hotel zu übernachten. Wenn Sie nämlich wetterbedingt zu spät am Gate sind, kann es sein, dass der Flieger ohne Sie abhebt. In diesem Fall bestünde auch kein Anspruch auf Erstattung, da Ihr eigener Fehler zu der Nichtbeförderung geführt hat.