Reiserecht bei Flugverspätung

Reiserecht bei Flugverspätung

Bild: Tim Easley /unsplash.com


Wer in Europa reist, steht unter dem Schutz des Reiserechts. Sowohl Pauschalreisende, als auch Individualreisende genießen große Rechtssicherheit. Die Pflichten der Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften wird über das BGB, die EU Fluggastrechteverordnung, das Montrealer Abkommen und die Frankfurter Tabelle geregelt. Wenn Reisende nicht die versprochene Leistung erhalten, so können sie sich auf das Reiserecht berufen und entsprechend Reisepreise mindern, Schadensersatz verlangen oder Verträge kündigen.


Welche Rechte haben Passagiere?


Lange gibt es die EU Fluggastrechte in Europa noch nicht. Im Februar 2004 verabschiedeten das europäische Parlament und der europäische Rat die Fluggastrechte-Verordnung, welche 2005 in Kraft trat. Diese stellt klar, welche Entschädigungs- und Verpflegungsleistungen Passagieren im Falle von Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder Nichtbeförderung zusteht.


Es spielt keine Rolle, ob der betroffene Flug ein Linien-, Charter- oder Billigflug ist. Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge von EU Abflughäfen. Sollte der Flug aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU fliegen, besteht auch ein Anspruch, solange die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.


Was steht mir bei einer Verspätung zu?


Entschädigungszahlung


Die EU Fluggastrechteverordnung schützt Sie als Passagier ab einer Verspätung von 3 Stunden. Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung bzw. Erstattung ist jedoch die Flugdistanz (berechnet nach der Großkreismethode):

• Bei Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu.
• Zwischen 1.500 km und 3.500 km schuldet Ihnen die Airline eine Entschädigung von 400 €.
• Bei Langstrecken ab 3.500 km erhalten Sie 600 € Entschädigung.

250, 400 oder 600 Euro Erstattung nach EU-Verordnung 261 für Flugverspätung oder Flugausfall


Versorgungsleistungen


Die Fluggesellschaft ist bei langen Wartezeiten verpflichtet Sie zu versorgen. So schreibt es die Fluggastrechte-Verordnung vor. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder ob die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Diese Recht gelten ab einer Wartezeit von

  • 2 Stunden bei einer Flugdistanz unter 1.500 km
  • 3 Stunden bei einer Flugdistanz von 1.500 bis 3.500 km
  • 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Flugdistanz

Dann stehen Ihnen folgende Leistungen durch die Airline zu:

  • Snacks und Getränke - meistens erhalten Sie einen Gutschein
  • 2 Telefongespräche oder Emails
  • Hotelübernachtung inklusive Taxifahrt vom und zum Flughafen, sollte die Wartezeit über Nacht dauern

An wen richte ich mich bei einer Flugverspätung?

Um Ihr Reiserecht geltend zu machen, richten Sie sich an die Airline, die Ihren Flug ausgeführt hat. Das ist oftmals nicht die gleiche Airline, bei der Sie den Flug gebucht haben. Vor allem bei code-sharing-Flügen fallen Vertragspartner und ausführende Fluggesellschaft oft auseinander. Auch bei Pauschalreisen richten Sie sich an die ausführende Airline, nicht an Ihren Reiseveranstalter.


Das erste große Hindernis für Fluggäste besteht darin, den richtigen Ansprechpartner bei der Fluggesellschaft zu finden. Das gestaltet sich bei ausländischen Airlines besonders schwer: Kontaktdaten werden gut auf der Webseite versteckt, der Kundenservice ist telefonisch nur nach endloser Wartezeit zu erreichen und dann meist nicht hilfsbereit. Reaktionen auf Emails bleiben oft wochenlang aus. Das frustriert, weshalb viele Passagiere entmutigt aufgeben. Hier kann ein Helfer wie das Team von Flug-Erstattung von hohem Wert sein. Wir kennen die wichtigen Ansprechpartner bei den Airlines, haben die Kontaktdaten und setzen Ihre Entschädigung durch. Wir sind auf die Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert und gewinnen täglich Fälle für Flugpassagiere.


Wie bekomme ich mein Geld?


Das ist oft gar nicht so leicht. Die Fluggastrechte-Verordnung schützt Sie zwar, doch versuchen viele Airlines, sich ihren Pflichten zu entziehen. Die Zahlung wird verweigert, teils grundlos abgelehnt oder Sie werden vertröstet. Viele Kunden erhalten lächerlich geringe Vegleichsangebote oder Bonusmeilen angeboten. 50€-Gutscheine erhält der, der auf seine 600€ Entschädigung verzichtet. Das macht viele Kunden wütend und verzweifelt.

Daher helfen wir Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen. Wir kennen die Tricks und Kniffe der Airlines, wissen, wie man vorgehen muss. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen auf Wunsch Ihre Ansprüche für Sie durch.


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Folgende Kriterien sollten erfüllt sein


  • Ihre Verspätung betrug mindestens 3 Stunden
  • Ihr Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
  • Der Abflughafen lag in der EU, oder flog in die EU, wurde dabei von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt
  • Sie haben die Buchungsbestätigung noch (falls nicht: fordern Sie das Dokument schriftlich von der Airline an)
  • Sie sind nicht kostenlos oder zu einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarif gereist
  • Die Airline ist für die Flugverspätung verantwortlich
  • Sie waren pünktlich am Check-In (meist 45 Minuten vor Abflug)
  • Ob Sie Individual- oder Pauschalreisender, Dienstreisender sind, ist egal

Hinweis: Es ist egal, ob Sie bereits Verpflegungs- oder Reisegutscheine von der Fluggesellschaft erhalten haben. Eine Entschädigung steht Ihnen trotzdem zu.


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