Flybe Entschädigung Flugausfall oder Flugverspätung

Ihnen steht eine Erstattung bzw. Entschädigung zu - Hier alle Fakten:

Fast jeder fünfte Flug von Flybe kommt mit Verspätung an. Häufig haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung. Auch können sie eine Entschädigung verlangen, wenn ein Flug annulliert wurde oder überbucht war. Erstattung Flybe: Flug-Erstattung.de hilft Ihnen dabei, sich Ihre Entschädigung von Flybe zurückzuholen.


05.03.2020: Die Airline ist insolvent - Flüge werden nicht durchgeführt. Bitte verfolgen Sie dazu die Informationen auf der Webseite von Flybe.

Corona-Virus: Bei Flugstreichungen aufgrund des Corona-Virus können Sie die Rückzahlung von 100% des Ticketpreises verlangen (inklusive Steuern und Gebühren). Viele Airlines bieten nur Umbuchungen oder Gutscheine an. Dies müssen Sie nicht akzeptieren.

Wir helfen Ihnen, zeitnah Ihr Geld zu erhalten.

Falls Sie einen angebotenen Flug nicht wahrgenommen haben, helfen wir Ihnen ebenfalls. Hier erhalten Sie allerdings nach deutschem Recht grundsätzlich nur die Steuern und Gebühren zurück.

Im folgenden alle Details zur Erstattung und Entschädigung:

Erstattung von Flybe bei Flugverspätung und Flugausfall

Wann habe ich Anspruch auf eine Flugerstattung von Flybe?

Einen Anspruch auf eine Flugerstattung bei Flybe haben Sie grundsätzlich in diesen drei Fällen:

  • Der Flug wird annulliert.
  • Der Flug verspätet sich.
  • Bei Nichtbeförderung, z.B. wegen Überbuchung.

Sie können eine Erstattung geltend machen, wenn Ihr Flug eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr aufweist. Nach geltendem EU-Recht beläuft sich Ihre Entschädigung auf bis zu 600 Euro.

Dies regelt die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die im Jahr 2005 in Kraft trat. Durch sie sollte der Schutz der Fluggäste im Falle einer Annullierung oder großer Verspätung von Flügen erhöht werden. Die Verordnung gilt für alle Luftfahrtunternehmen, die von einem europäischen Flughafen abfliegen. Dies beinhaltet auch nicht-europäische Airlines. Bei Flügen von einem Drittstaat in die Europäische Union ist sie aber lediglich für EU-Airlines gültig.

Reisende haben zudem einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Flybe muss Sie mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informieren. Geschieht dies nicht, steht Ihnen ein Pauschalbetrag von bis zu 600 Euro zu. Eine Mitteilung der Airline an den Reiseveranstalter, über den Sie möglicherweise gebucht haben, reicht nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2017 geurteilt.

Ihr Anspruch ist bis zu 3 Jahre nach Ende der Reise gültig. Die Entschädigungshöhe hängt nicht vom Ticketpreis ab.

Wie hoch ist meine Flugerstattung bei Flybe?

Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung bzw. Erstattung ist die Flugdistanz (berechnet nach der Großkreismethode) - siehe Bild unten.

  • Bei Kurzstrecken von bis zu 1.500 Kilometer stehen Ihnen 250 Euro Entschädigung zu.
  • Zwischen 1.500 und 3.000 Kilometer schuldet Ihnen Flybe eine Entschädigung von 400 Euro.
  • Bei einer Langstrecke ab 3.500 Kilometer gibt es eine Entschädigung von Flybe von 600 Euro.

Sollte sich Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspäten, haben Sie das Recht, komplett vom Flug mit Flybe zurückzutreten. Flybe ist in diesem Fall verpflichtet, Ihre Kosten zu erstatten oder eine alternative Beförderung zu organisieren. Bei einer Verzögerung bis zum nächsten Tag oder einer Flugannullierung sind die Hotelübernachtung sowie Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu erstatten.

Unser Tipp: Beauftragen Sie Flybe, Ihr Hotel zu buchen und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. So vermeiden Sie späteren Papierkrieg. Kommt Flybe dem nicht nach, bewahren Sie alle Belege und Quittungen - zum Beispiel vom Hotel - sorgfältig auf. So können Sie die Kosten nachträglich als Schadenersatz zusätzlich zu Ihrer Entschädigung einfordern.

250, 400 oder 600 Euro Erstattung nach EU-Verordnung 261 für Flybe Flugverspätung oder Flugausfall

Wie lange habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Sie haben normalerweise drei Jahre lang Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Drei Jahre ist die Regelverjährungsfrist, die immer dann gültig ist, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist.

Sie können also beispielsweise auch noch für Flüge, die Sie vor einem oder vor zwei Jahren angetreten sind, im Falle einer Verspätung Geld von Flybe zurückfordern.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie aktiv werden, desto eher erhalten Sie Ihre Entschädigung von Flybe.

Habe ich Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen?

Ja. Sie haben zusätzlich Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen, wenn sich Ihr Flug stark verspätet. Ihr Anspruch hängt dabei von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab. Verpflegungsleistungen können Sie einfordern, wenn Ihr Flug…

  • eine Strecke von bis zu 1.500 Kilometer und mindestens 2 Stunden Verspätung hat.
  • eine Strecke von 1.500 bis 3.000 Kilometer und mindestens 3 Stunden Verspätung hat.
  • eine Strecke ab 3.500 Kilometer und mindestens 4 Stunden Verspätung hat.

In jedem dieser Fälle stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke zu. Die EU-Regelung spricht in Artikel 9 von „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“.

Außerdem dürfen Fluggäste kostenlos zwei Telefongespräche führen oder zwei Faxe oder zwei E-Mails versenden. Auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung muss die Airline dabei besonders achten.

Unser Tipp: Sprechen Sie das Personal am Flybe-Schalter direkt auf die Ihnen zustehenden Leistungen an.

Was mache ich, wenn mir Flybe einen Reisegutschein als Entschädigung anbietet?

Es kann passieren, dass Ihnen Flybe statt eines finanziellen Ausgleichs einen Reisegutschein als Entschädigung anbietet - vorgeblich aus Kulanz. Für Flybe bietet dies handfeste Vorteile: Die Airline kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Empfänger den Reisegutschein nicht einlösen kann oder wird. Denn der Gutschein ist meist nur ein Jahr lang gültig.

Unser Tipp: Nehmen Sie den Reisegutschein nicht an! Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht eine Entschädigung in Form von Geld vor, die Sie auch einfordern können. Sie steht Ihnen ausdrücklich zu. Unterschreiben Sie daher keine Dokumente, die Ihnen möglicherweise vorgelegt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Vielflieger, die in naher Zukunft sicher wieder mit dem Flieger unterwegs sein werden, könnten von einem Gutschein in der Tat profitieren.

Wie fordere ich meine Entschädigung von Flybe?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Erstattung von Flybe einzufordern. Erste Option: Sie können sich an die Fluggesellschaft selbst wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Reagiert die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten, können Sie den Weg über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) gehen.

Alternativ können Sie auch einen Anwalt beauftragen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Dieses Vorgehen hat mehrere Nachteile:

  1. Es kostet (viel) Zeit.
  2. Es kostet Geld.
  3. Es ist in den meisten Fällen erfolglos.

So kostet Sie ein Schlichtungsversuch zwar keine Gebühren. Aber Sie verschenken trotzdem Geld, denn meist liegt die angebotene Summe deutlich unter jener, die Ihnen tatsächlich zusteht. Abgesehen vom Zeitaufwand, den das Ausfüllen der (umfangreichen) Dokumente beansprucht. Daher hat die Schlichtungsstelle 2018 auch lediglich 28.500 Fälle bearbeitet - das ist sehr wenig, bezogen auf die 4.000.000 Ansprüche pro Jahr. Zudem wird die Schlichtungsstelle auch von den Airlines finanziert.

Anwälte wiederum sind laut Gesetz verpflichtet, die Tätigkeit nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Diese Gebühren müssen Sie auch bei Nichterfolg zahlen. Zudem sind nur die wenigsten Anwälte auf derartige Fälle spezialisiert. Einen Spezialisten mit Zugriff auf relevante Datenbanken zu finden ist zeitaufwändig. Vor- und Nachteile zeigt das Schaubild:


Alleine versuchen

Geringe Erfolgschancen, viel Aufwand, langwierig.

  • Geld nur im Erfolgsfall
  • Langdauernder Prozess
  • Airline may just ignore you

Flug-Erstattung.de

Hohe Sicherheit, keine Kosten: Einfach, bequem, gut.

  • Bis zu 400 € sofort
  • Experten für Flugrecht unterstützen Sie
  • Anfrage in 2 Minuten erledigt

Anwalt beauftragen

Teuer, aufwändig, Kostenrisiko: Erfolg unklar.

  • Geld nur im Erfolgsfall
  • Kommunikation schwer

Darum gibt es Flug-Erstattung.de. Wir sind ein Dienstleister, der sich auf Entschädigungen von Fluggesellschaften spezialisiert hat und unterstützen Sie bei der Einforderung Ihrer Forderung gegenüber Flybe. Unser leidenschaftliches Team arbeitet seit Jahren mit Experten und Anwälten zusammen. Flug-Erstattung.de ist seit 2015 erfolgreich am Markt und hat schon viele zehntausende Anfragen bearbeitet.

Viele unserer Kunden kommen zu uns, weil sie Ihre Rechte alleine nicht durchsetzen konnten, und wir große Erfahrung im Umgang mit Airlines wie Flybe haben (siehe hierzu auch die Gerichtsurteile).

Auch Stiftung Warentest rät Passagieren dazu, „Ihren Fall bei einem Inkassoportal einzureichen oder bei einem Fluggast-Sofortentschädiger zu verkaufen… Ein Risiko haben Passagiere nicht. Scheitert der Versuch, entstehen ihnen keine Kosten.“

Wie hilft mir Flug-Erstattung.de dabei?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen - und sich die Entschädigung von Flybe zurückzuholen, die Ihnen zusteht. Das ist ganz einfach. Zunächst geben Sie Ihre Flugdaten ein, um einen möglichen Anspruch zu prüfen. Danach erhalten Sie von uns zwei Angebote. Sie können frei wählen:

Unsere Dienstleistung

1) Sofortauszahlung: Flug-Erstattung.de kauft Ihnen Ihre Forderung ab. Sie erhalten sofort Geld und die Angelegenheit ist für Sie komplett erledigt. Sie behalten die Summe auch dann, wenn wir die Erstattung von Flybe letztlich nicht eintreiben können. Für Sie ist das mit keinerlei Risiko verbunden - und es geht am schnellsten.

2) Erfolgsbasis: Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Eintreibung Ihrer Forderung. Sind wir damit erfolgreich, berechnen wir 28 Prozent der Provisionssumme als Gebühr. Sind wir nicht erfolgreich, entstehen Ihnen keine Kosten. Vorteil: Sie können mit einer höheren Entschädigungssumme rechnen. Nachteil: Es dauert länger.

Das ist unser Erfolgsversprechen

Erfahrungsgemäß reagieren die meisten Airlines nicht auf Entschädigungsforderungen einzelner Fluggäste. Mit Flug-Erstattung.de bekommen Sie Geld zurück. Wie hoch der Betrag letztlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Unser Versprechen aber ist von Anfang an eindeutig: Wenn Sie uns auf Provisionsbasis beauftragen, liegt Ihr Risiko bei Null. Sollten wir nämlich nicht erfolgreich sein, bleibt unser Service für Sie absolut kostenfrei!

Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung?

Keinen Anspruch auf eine Erstattung durch Flybe haben Sie, wenn „außergewöhnliche Umstände“ zur Annullierung oder Verspätung Ihres Flugs geführt haben. Damit sind Vorkommnisse gemeint, die von der Airline nicht beherrschbar sind. Zu außergewöhnlichen Umständen können zum Beispiel führen:

  • Politische Instabilität
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Herstellungsfehler
  • Sabotageakte
  • Terroristische Akte
  • Streiks
  • Vogelschlag
  • Computerausfall am Terminal
  • Aschewolke

Wichtig: Der Corona-Virus sorgt für viele Flugausfälle durch die Airlines. In diesem Fall erhalten Sie eine komplette Erstattung des Ticketpreises, aber im Regelfall keine zusätzliche Entschädigung.

Kein außergewöhnlicher Umstand liegt vor, wenn eine Maus an Bord für die Verspätung gesorgt hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt 2017 entschieden. Auch technische Fehler werden - mit wenigen Ausnahmen - nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt. Unserer Erfahrung nach beruft sich Flybe häufig auf schlechtes Wetter. Schlechtes Wetter oder Unwetter sind aber per se ebenfalls kein „außergewöhnlicher Umstand“. Passagiere haben in vielen - nach unserer Erfahrung sogar in den allermeisten Fällen - Anspruch auf eine Entschädigung.

Unser Tipp: Zwar muss Ihnen die Fluggesellschaft bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands keine Entschädigung zahlen. Aber Sie haben dennoch Anspruch auf die anderen Leistungen: Mahlzeit und Getränke, Übernahme zweier Telefonate und ggf. Hotelunterbringung. Sprechen Sie die Mitarbeiter am Flybe-Schalter darauf an!

Ihre Rechte bei Pauschalreisen mit Flybe

Dank des deutschen Reiserechts §§ 651 a-m BGB erhalten Sie einen umfassenden Schutz. Die Paragraphen befassen sich mit den allgemeinen Eigenschaften des Reisevertrages und mit Fragen zum Rücktritt vor Reisebeginn, der Kündigung wegen höherer Gewalt und der Abwicklung der Zahlungen. Lesen Sie hier alles über Ihre Rechte bei Pauschalreisen.

Rechte bei Dienstreisen mit Flybe

Auch Geschäftsreisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung. Das Geld steht immer dem Reisenden zu und nicht dem, der das Ticket zahlt. Die EU Fluggastrechte enthalten klare Regelungen, welcher Anspruch auf Entschädigung in welchem Verspätungsfall entsteht. Der Arbeitgeber kann diese Rechte im Arbeitsvertrag einschränken, macht dies aber selten. Details finden Sie unter der Zusammenfassung: Rechte bei Dienstreisen

Flugnummer und Buchungscode

Fluggäste können ihre Buchung online verwalten. Sie loggen sich mit Ihrer Buchungsnummer und Ihrem Nachnamen ein. Im Online-Portal können Sie beispielsweise Ihr Freigepäck erhöhen, eine Sitzreservierung hinzufügen oder Golfschläger, Skier und Snowboards zu Ihrer Buchung hinzufügen.


Das ist Flybe

Flybe bezeichnet sich selbst als die „größte unabhängige Airline in Europa“. Sie wurde 1979 in Großbritannien unter dem Namen „Jersey European Airways“ gegründet und 2002 in Flybe umbenannt. Das "be" im Namen der Fluggesellschaft steht für "British European“. Ihren Sitz hat die Airline in Exeter im Südwesten Englands. Flybe verbindet insbesondere die britische Insel mit Kontinentaleuropa. Sie fliegt dabei auch deutsche Flughäfen an, unter anderem Berlin, Düsseldorf und München. Im Winter 2019 hat Flybe zahlreiche Routen nach Deutschland aus dem Programm genommen.

Die Gesellschaft hat hier ihren Sitz:
Flybe Limited, registered company 02769768
New Walker Hangar, Exeter International Airport,
Exeter, Devon EX5 2BA
(Company VAT number 525 0994 39)
Webseite: www.flybe.com

Falls Sie die Gesellschaft selber anschreiben möchten, empfehlen wir Ihnen den Versand eines Einschreibens. Damit können Sie später vor Gericht nachweisen, dass Sie Ihren Anspruch korrekt gemeldet haben.


Beliebte Reiseziele ab Deutschland mit Flybe

  • Aberdeen
  • Amsterdam
  • Belfast
  • Birmingham
  • Cardiff
  • Edinburgh
  • Glasgow
  • Paris
  • Exeter
  • Isle of Man
  • Jersey
  • Lyon
  • Manchester
  • Southampton

Flybe fliegt aktuell ab diesen Flughäfen in Deutschland:

  • Berlin-Tegel TXL
  • Düsseldorf DUS
  • Hamburg HAM
  • Hannover HAJ
  • München MUC
  • Nürnberg NUE
  • Stuttgart STR

Was ist zuletzt bei Flybe passiert?

Unser Team verfolgt die aktuelle Berichterstattung. Für Passagiere relevante Informationen und Nachrichten werden hier veröffentlicht:


Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Wie oft verspätet sich Flybe?

Flybe ist eine vergleichsweise unpünktliche Airline. Im September 2019 kamen 77,8 Prozent aller Flybe-Flüge rechtzeitig an. Das geht aus den Pünktlichkeitsstatistiken des Luftfahrtdatenservices OAG hervor. Damit belegte Flybe im Pünktlichkeitsranking Platz 99 von 166 Fluggesellschaften. 0,7 Prozent der Flüge fielen sogar komplett aus. Damit kommt fast jeder vierte Flybe-Flug mit Verspätung an. Erstattung Flybe: Mit Flug-Erstattung.de holen Sie sich Ihre Entschädigung von Flybe zurück.


Welche Flüge von Flybe sind verspätet?

Hinweis: Wegen des Corona-Virus fallen aktuell sehr viele Flüge aus. Unser System zeigt nur Auszüge in der folgenden Tabelle. Die Airline wird Sie evtl. bereits schriftlich oder per SMS informiert haben. Wir helfen Ihnen gerne, den vollen Ticketpreis umgehend zurück zu erhalten.

Die drei pünktlichsten Fluggesellschaften sind demnach Air Baltic (89,17 Prozent), KLM (84,52 Prozent) und Iberia (83,04 Prozent). Im Falle einer Annullierung oder Verspätung haben Sie auch bei diesen Airlines Anspruch auf Entschädigung. Wir prüfen gerne Ihren Anspruch. Jetzt mit Flug-Erstattung.de Geld zurückholen!

Echte Gerichtsurteile gegen Flybe

Unser Team hat bereits tausende von Fällen gegen Flybe und andere Airlines bearbeitet. Nicht jeder Fall wird außergerichtlich beendet - wir müssen häufig mit unseren Anwälten vor Gericht ziehen. Im folgenden ein paar Beispielurteile zum Thema Entschädigung durch Flybe, welche wir errungen haben. Im Sinne der Transparenz veröffentlichen wir auch beispielhaft die seltenen Urteile, in denen Flybe oder eine andere Airline nicht zahlen mussten.

Stattgegebene Klage (Erfolg)

Eurowings GmbH ./. Flug-Erstattung.de

Gegenseite zahlt 600 Euro plus Zinsen, Annullierter Flug mit Umstieg.

Link: Download

Stattgegebene Klage (Erfolg)

Eurowings GmbH ./. Flug-Erstattung.de

Gegenseite zahlt 750 Euro plus Zinsen, Gegenseite wollte Legitimierung bestreiten, war nicht erfolgreich.

Link: Download

Stattgegebene Klage (Erfolg)

Eurowings GmbH ./. Flug-Erstattung.de

Gegenseite zahlt 350 Euro plus Zinsen, Gegenseite hatte zuerst nur kleinere Auszahlung geleistet, Rest musste erstritten werden.

Link: Download

Abgewiesene Klage (Keine Zahlung)

Austrian Airlines AG ./. Flug-Erstattung.de

Außergewöhnliche Umstände, wegen Bombenentschärfung am Flughafen.

Link: Download

Was sagen unsere Kunden?

Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Jetzt Anspruch prüfen - das sind unsere Vorteile

Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Airlinedetails

Adresse Flybe

Jack Walker House, Exeter International Airport
EX5 2HL Davon , Großbritannien
Website: www.flybe.com

Pünktlichkeit und Zahlungsbereitschaft

Die Fluggesellschaft verweigert meist die Zahlung einer Entschädigung, weshalb Flug-Erstattung.de oftmals Klage einreicht. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Flybe in der Regel gar nicht. Viele Passagiere wenden sich daher an uns, um ihre Forderungen durchsetzen zu können. Erstattung Flybe: Flug-Erstattung.de sichert Ihnen die Entschädigung, die Ihnen zusteht.


Portrait Airline

Flybe ist eine britische Fluggesellschaft, die seit 1979 operiert. Die Airline ist auf 71 Flughäfen in Großbritannien und dem Rest Europas aktiv. Dabei bedient sie 189 Verbindungen in insgesamt zwölf Länder. Pro Jahr befördert Flybe acht Millionen Passagiere. Die Fluggesellschaft hat ein Sparprogramm aufgesetzt und will ihre Flotte von einem Höchststand von 85 Flugzeugen im Mai 2017 auf 70 Flugzeuge zu Beginn des Jahres 2020 reduzieren. Die Flybee-Flotte besteht hauptsächlich aus Bombardier- und Embraer-Maschinen. Von Skytrax erhielt Flybe zuletzt eine Bewertung von drei von fünf möglichen Sternen.


Online Check-In

Flybe bietet Fluggästen neben dem Check-In am Schalter oder Automaten auch die Möglichkeit an, online einzuchecken. Sie können online zwischen 36 Stunden und 1 Stunde vor Ihrem Abflug einchecken. Passagiere benötigen dafür ihre Buchungsreferenznummer. Allerdings ist der Online-Check-In nicht an jedem Flughafen verfügbar.


Flug-Erstattung.de

Wir zahlen bis zu 400,00 Euro im Rahmen einer Sofortzahlung oder arbeiten auf Erfolgsbasis für Sie.

Direkt - Online den Antrag stellen, wir melden uns direkt bei Ihnen.
Schnell - Nach drei Minuten schon fertig, Angebot kommt per E-Mail.
Fair - Klare Kommunikation, klare Kosten, wir arbeiten für Sie.
Weltweit - Jede Airline, jeder Fall - wir helfen Ihnen weltweit.

Anspruch in 2 Minuten prüfen:


Anspruch bis zu 600,00 Euro
tausende Mandanten unterstützt
hohe Erfolgsquote vor Gericht

Service

Ihre Rechte auf einen Blick

Entspannt informiert bleiben, was Ihre Rechte als Passagier angeht. Melden Sie sich jetzt kostenfrei für unser Servicemagazin an und erhalten Sie wissenswerte Tipps rund um Ihre Rechte als Passagier.


Folgen Sie uns